NÖN: Pendler zwischen Fronten

Verwaltungsgerichtshof hat geplante Vergabe von 23 Zugverbindungen des Verkehrsverbundes VOR gestoppt.

Die teilprivate WestBahn-Gesellschaft liegt mit dem Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) und damit auch mit dem Verkehrsministerium und den ÖBB im Clinch. Und sie hat nun vom Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen. Pendlern droht so eine Angebotseinschränkung. Der Hintergrund: Der VOR bestellt im Auftrag der Eigentümer (Länder NÖ, Wien und Burgenland) Verkehrsdienste (das Grundangebot zahlt der Bund). Im aktuellen Fall geht es um die geplante Direktvergabe von bis zu 700.000 Zug-Kilometern für unterschiedliche Verbindungen ab dem jährlichen Fahrplanwechsel Mitte Dezember 2015. Der Großteil davon entfiel auf den Westbahn-Abschnitt zwischen St. Pölten und Wien-Westbahnhof. Denn die ÖBB werden mit dem Fahrplanwechsel den Fernverkehr vom West- zum neuen Hauptbahnhof verlagern, der in Vollbetrieb geht. Das machte Zusatz-Bestellungen nötig, die der VOR der Einfachheit halber an die ÖBB direkt vergeben wollte. Zudem waren Bestellungen für Zubringerverbindungen geplant. RH-Kritik an intransparenter Vorinformation des VOR Die Direktvergabe ist rechtlich okay. Der Verwaltungsgerichtshof stößt sich aber an der intransparenten Vorinformation des VOR (die ein Jahr im Voraus erfolgen muss) im Dezember 2014 und Jänner 2015 und hat die Vergabe ganz gestoppt. Der VOR begründet, dass damals nicht klar war, welches Angebot der Bund bestellen würde. Selbst jetzt wäre kein zuggenauer Fahrplan bekannt, was auch in anderen Ländern so sei. WestBahn-Chef Erich Forster meint, das Verkehrsministerium sollte die Länderbesteller nicht mit fehlenden Infos blockieren.

Man werde jetzt Ersatzlösungen erarbeiten, meint VOR-Chef Thomas Bohrn: „Wir prüfen nun alle Möglichkeiten, wie wir mit der Vollinbetriebnahme des Hauptbahnhofes weitere Verbesserungen für unsere Fahrgäste zur Verfügung stellen können.“ Ohne Zusatzbestellungen müssen wohl bestehende Leistungen teils umverteilt werden. Die Arbeiterkammer befürchtet, „dass juristische Spitzfindigkeiten dazu führen, dass die Pendler auf der Strecke bleiben“.


Geplante Vergaben:

Der VOR plante auf den folgenden Strecken zusätzliche Leistungsvergaben, die nun teils anders bewerkstelligt werden sollen.

– Wien – Tullnerfeld – St. Pölten – Amstetten – St. Valentin
– St. Pölten – Tulln
– Stockerau – Absdorf-Hippersdorf – Tullnerfeld
– St. Pölten – Hainfeld/Schrambach
– St. Pölten – Krems
– Pöchlarn – Scheibbs
– Amstetten – Kleinreifling
– Wien – Wr. Neustadt – Semmering
– Wr. Neustadt – Friedberg
– Wr. Neustadt – Deutschkreuz
– Wien – Staatsgrenze Kittsee bzw. Nickelsdorf
– Neusiedl/See – Wulkaprodersdorf
– Wien FJB – Gmünd bzw. Krems
– Krems – Sigmundsherberg
– Wiener S-Bahn-Stammstrecke
– Wien – Staatsgr. Bernhardsthal
– Wien – Laa/Thaya
– Wien – Staatsgr. Unterretzbach
– Obersdorf – Gr. Schweinbarth – Gänserndorf – Marchegg

Quelle: Bekanntmachung des VOR zum Schienentransport, 21.1.2015

Quelle: NÖN-Online